Universitätsbudget: Reformvorschläge der Österreichischen Universitätenkonferenz

Universität

Die Uniko präsentiert ihre Reformvorschläge im Rahmen der Diskussion rund um das Universitätsbudget.

Österreich hat 77 Hochschuleinrichtungen in vier verschiedenen Sektoren. Dies ist das Resultat intendierter (oder fehlender) politischer Steuerung. Dass es zu dieser Ausdifferenzierung – zuletzt häufig in der Diskussion als „Zersplitterung“ oder „Wildwuchs“ bezeichnet – kam, wurde von der uniko immer wieder kritisch angemerkt, lag aber nie im Einflussbereich der Universitäten selbst. Dass diese Kleinteiligkeit ihren Grund nicht im Sektor der öffentlichen Universitäten hat, zeigt schon die Tatsache, dass die 22 Universitäten 80% der Studierenden betreuen, die restlichen 55 Institutionen nur 20%.

Betrachtet man die letzten 30 Jahre, so erfolgte der massive Zuwachs auch nicht im Universitätssystem, sondern durch die Gründung der Fachhochschulen, die Überführung der Pädagogischen Akademien in Hochschulen und der Ermöglichung der Gründung von Privatuniversitäten, wobei davon zumindest sechs nicht privat, sondern von Ländern finanziert werden.

Absolvent*innen der Universitäten – insbesondere aber nicht nur der wissenschaftliche Nachwuchs – sind das Rückgrat und das „Versorgungssystem“ für die Forschungsleistungen außeruniversitärer Forschungseinrichtungen, aber auch für zentrale gesellschaftliche Institutionen wie Schulen, die Gesundheitsversorgung oder die Justiz. Wissenstransfer und Wissenschaftskommunikation sind immer wichtiger werdende Aufgaben, denn auf diese Weise liefern Universitäten Erkenntnisse für zentrale gesellschaftliche Diskurse. Universitäten prägen Österreich als Kunst- und Kulturland, sie haben großen Einfluss auf das Image unseres Landes und ganz besonders auf jenes ihrer Standorte. Faktoren wie Innovationsstärke oder kulturelle Standards werden wesentlich von Universitäten geprägt.

Universitäre Leistungen in Forschung und Lehre bilden die Grundlage für Innovationen. Diese Leistungsfähigkeit ist einer der wichtigsten Faktoren für die Standortwahl internationaler Konzerne. Universitäre (Grundlagen-)Forschung schafft die Grundlage für Innovationen. Erfindungen oder andere Forschungsergebnisse sind vielfach auch Keimzellen für neue Unternehmen. Kooperationen zwischen Unternehmen und Universitäten führen zu echten Innovationen, die nicht nur für das Unternehmen selbst relevant sind, sondern für die gesamte Branche und damit für die Gesellschaft im Ganzen. Die Zahl der Patente ist ein Beleg für die Innovationskraft der Universitäten: Fast drei Viertel (74 Prozent) der akademischen Patentanmeldungen im Zeitraum 2000 bis 2025 gehen auf die Universitäten zurück (außeruniversitäre Einrichtungen folgen mit 23,4%, die Fachhochschulen mit 2,5% der Patentanmeldungen). Ebenso kommen rund drei Viertel der Wissenschaftspublikationen von Universitäten (drei Prozent entfallen auf die FH).

Österreichs Forschungsleistung basiert auf Kooperation: 67 Prozent aller Publikationen entstehen durch internationale Zusammenarbeit – deutlich über dem EU-27-Schnitt von 43 Prozent. Diese Offenheit verleiht Sichtbarkeit, beschleunigt Wissensaustausch und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit in europäischen Förderprogrammen. Patentbezogene Indikatoren und starke Wissenschaft-Industrie Koautor*innenschaft zeigen: Technische Forschung ist tief in der Industrie eingebettet und fließt in Erfindungen und Technologieentwicklung, was besonders relevant für Ingenieurswissenschaften ist. Diese enge Verknüpfung zwischen Industrieunternehmen und den heimischen Forschungsstättenzeigt sich auch darin, dass 8,8 Prozent der österreichischen Publikationen gemeinsam mit Unternehmenspartnern entstehen (EU: 3,9%, global: 2,6%).

Mit ihrer Finanzierung liegen die Universitäten laut WIFO1 mit durchschnittlichen jährlichen Ausgaben pro Studierendem von 14.358 EUR jedoch im unteren bis mittleren Bereich der Vergleichsländer: Die Schweiz gibt jährlich pro Studierendem 31.074 EUR aus, UK 25.144 EUR, Dänemark und die Niederlande 19.000 EUR. Betrachtet man allerdings einzelne Universitäten, sind die Unterschiede noch wesentlich größer: Die Ausgaben für die (Voll-)Universität Wien liegen gegenüber der Ludwig-Maximilians-Universität München etwa um 22% zurück, gegenüber der Universität Helsinki um 31%, der Universität Kopenhagen um 57 % und der Universität Zürich sogar um 122%. Bei technischen Universitäten sind die Unterschiede noch höher als bei Volluniversitäten: Die ETH Zürich und das Imperial College London geben drei Mal so viel pro Studierendem aus wie die TU Wien, die Technische Universität München verfügt über 28% mehr Mittel.

Um zu diesen Innovation-Leaders aufzuschließen, war es seit 2007 erklärtes Ziel vorangehender Bundesregierungen, 2% des BIP für die Investition in tertiäre Bildung und Forschung/EEK bereitzustellen. Laut aktuellem Strategiebericht 2027 bis 2030 und 2028 bis 2031 sowie dem Budgetbericht 2027 und 2028 sollen nun erstmals die Ausgaben für Wissenschaft und Forschung von 1,41% im Jahr 2025 auf 1,19% bis zum Jahr 2031 gesenkt werden. Dies konterkariert die bisherigen Zielsetzungen, macht langfristige erfolgreiche Entwicklungen zunichte und steht auch der jüngsten Empfehlung des Rechnungshofs entgegen: Dieser empfahl dem Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung, weiterhin Maßnahmen zu setzen, die die Betreuungsrelationen im Tertiärbereich an das Spitzenfeld der OECD-Staaten heranführen, um die Qualität des Studiums weiter zu verbessern und einen Beitrag zur Erreichung des nachhaltigen Entwicklungsziels 4 der Agenda 2030 zu leisten.

In jedem Fall erachtet die uniko mehrere Strukturreformen für unabdingbar, um das Wissenschaftssystem zu stärken und zukunftsfit zu machen; ebenso entsprechende Reformen bei den Universitäten selbst – und steht dabei gerne jederzeit für einen ergebnisoffenen, jedoch zielgerichteten Diskurs mit der Politik und allen Stakeholder*innen zur Verfügung.

Strukturreformen Wissenschaftssystemebene

Die uniko bekennt sich zur Ausgestaltung eines differenzierten Wissenschaftssystems, bei dem unterschiedliche Sektoren und Player klar unterschiedliche Rollen wahrnehmen, und eine Vermischung von Profilen vermieden wird. Zwischen den einzelnen Teilen sind sinnvolle Kooperationsformate zu entwickeln und, wo angezeigt, auch Kooperationsgebote vorzusehen. Bislang hat die Hochschul- und Wissenschaftspolitik auf Wettbewerb und Konkurrenz in ihrer Steuerung/ihren Steuerungsindikatoren gesetzt. Wenn nun stärker kooperiert werden soll, muss das von entsprechenden Rahmenbedingungen gestützt werden. Kooperative Rahmenbedingungen und entsprechende Austauschgremien sind eine wissenschaftspolitische Aufgabe, die wir sehr gerne unterstützen, aber nicht autonom gestalten können. Selbst bei geeigneten Rahmenbedingungen stellen sich Effizienzgewinne durch Kooperation nicht kurzfristig ein. Der internationale Vergleich zeigt, dass zunächst investiert werden muss, damit gute Modelle entstehen. Der jetzt geplante budgetäre Einschnitt trifft das Universitätssystem im Kern und beschädigt es in seiner Funktion für das Innovationsystem.

Die nicht neuen Vorschläge der uniko sind:

  • Integration der gesamten Pädagog*innenbildung in die Universitäten.
  • Integration der IT:U in die JKU.
  • Integration der von den Ländern finanzierten Privatuniversitäten in die Hochschulplanung.
  • Stärkere Verschränkung forschungsstarker außeruniversitärer Einrichtungen mit den Universitäten (Stichwort „Kooperationsgebot“ wie in Deutschland)

Strukturreformen Systemebene Universitäten

Rahmenbedingungen für erfolgreiches Studieren:

  • Übergang „Schule – Hochschule“ verbessern und „early dropouts“ reduzieren (siehe auch Fokussierte Studienwahl: Institutionenübergreifende Einstiegsphase, gemeinsame Brückenkurse, verpflichtendes Online-Assessment)
  • Einführung eines teilweise rückzahlbaren, leistungsbezogenen Stipendiums, das Studierenden ein Studium im Bereich der Regelstudienzeit ermöglicht. Diese Voraussetzung, verbunden mit verlässlicher Planbarkeit des Studiums und verbesserter Studierbarkeit, gehen mit einer höheren Verbindlichkeit (Anhebung der Mindeststudienleistung) einher.
  • keine Änderung bei Studienbeiträgen für Österreicher*innen/EU-Bürger*innen.
  • abgestimmte Aufnahmemodalitäten und gemeinsame Zulassungsverfahren.
  • Studienrecht: Ermöglichung eines Teilzeitstudiums 1.1. Steuerungsinstrumente für Drittstaatenangehörige Die Universitäten benötigen ein funktionales Toolset an Steuerungsinstrumenten für Drittstaatenangehörige, um im internationalen Wettbewerb die Attraktivität des Standortes für die besten Talente erhöhen zu können. Gleichzeitig muss die Möglichkeit einer gezielten Steuerung bestehen, um die vorhandenen Mittel bestmöglich (auch im nationalen Interesse) einsetzen zu können (vgl. dazu die verschiedenen Optionen in den FORWIT-Empfehlungen „Erfolgreich Studieren in Österreich“, S. 24 ff). Hierzu zählt auch ein ergebnisoffener Diskurs über Studiengebühren für Drittstaatenangehörige, wobei sowohl auf die soziale Komponente (z. B. durch entsprechende Stipendiensysteme) als auch die sektoralen Unterschiede und Besonderheiten der Kunstuniversitäten Rücksicht zu nehmen ist.

Studienplatzbewirtschaftung

Es benötigt ein Kapazitätsmanagement, dass zu einer guten Auslastung aller Studienangebote beiträgt. Dieses sollte nicht die freie Studienwahl einschränken, aber Studierendenströme zu freien Kapazitäten lenken. Dies könnte über abgestimmte Aufnahmemodalitäten, d. h. einheitliche Zugangsregelungen und gemeinsame fachspezifische Zulassungsverfahren, erfolgen.

Fokussierte Studienwahl: Institutionenübergreifende Einstiegsphase

Universitäts- und studienprogrammübergreifende Einstiegsphasen nach Fachbereichen – bspw. MINT, Geistes- und Sozialwissenschaften – sollen eine fokussierte Studienwahl unterstützen, frühe Drop-Outs verhindern und zu einer besseren Verteilung je nach eigenen Stärken der Studierenden beitragen. Sollte nach dieser Einstiegsphase keine Fortsetzung des Studiums erfolgen, ist der Abschluss durch ein Zertifikat als Micro-Credential möglich (bei Erreichen einer zu definierenden Mindestanzahl an ECTS-Punkten). Zusätzlich soll eine sektorenübergreifende Orientierungsphase mit einem gemeinsamen Kursportfolio von Universitäten und FH vor Studienbeginn unentschlossene Studierende bei ihrer finalen Wahl eines Programms und Sektors unterstützen. Dies eröffnet Möglichkeiten der Durchlässigkeit zwischen den Sektoren und vermittelt gleichzeitig die unterschiedlichen Profile von Universitäten und Fachhochschulen und stärkt damit die Differenzierung der Sektoren.

Allianzen

Aufbau von thematischen oder regionalen Kooperationsverbünden nach dem Muster TU Austria, die nach außen unter einem Dach auftreten und eventuell als eine Einrichtung in Rankings aufscheinen können. Die Identität der einzelnen Institutionen bleibt dabei erhalten, aber die Sichtbarkeit und internationale Positionierung werden gestärkt. Hier müssen auch forschungsstarke außeruniversitäre Einrichtungen miteinbezogen werden. Aufeinander abgestimmtes Vorgehen bei Berufungen, Infrastruktur und Studien (siehe auch NAWI Graz), um die eingesetzten Mittel bestmöglich zu nutzen.

Institutionalisierte Kooperationen

Es werden Bereiche identifiziert, in denen hochspezialisierte Expertise gemeinsam genutzt wird. Es könnte, analog zur ACOmarket GmbH, auch eine UNIservices GmbH für gemeinsame Services gegründet werden.

Hierfür sind von der Politik auch Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den Universitäten ermöglichen, leichter zu kooperieren und Ressourcen gemeinsam zu nutzen (bspw. Ust. Verrechnung, Beihilfenrecht etc.).

Beispiele für vertiefte Zusammenarbeit: 

  • Digitalisierung (weitere Verschränkung: derzeit mit ACOmarket bereits auf den Weg gebracht; Bsp. CampusOnline: wird bereits von 44 in- und ausländischen Hochschulen genutzt)
  • Forschungsservices
  • Wissenstransferabteilungen, Third Mission und Wissenschaftskommunikation
  • gemeinsame Zulassungsstellen (Konzept liegt für Drittstaatsangehörige schon vor und ist weit fortgeschritten)
  • gemeinsame fachspezifische Aufnahmeverfahren (siehe Studienplatzbewirtschaftung)
  • gemeinsames Zentrum für Start-Ups/Entrepreneurship (dezentral organisiert an den Standorten)
  • Gemeinsame IPR-Strategie verbunden mit verbesserten gesetzlichen Regelungen für Verwertung für Schutzrechte Kernbereiche von Forschung und Lehre
  • Einrichtung universitätsübergreifender Doctoral Schools (siehe Beispiele der TU Austria)
  • Einrichtung und Nutzung von gemeinsamen Core Facilities
  • Einrichtung weiterer, auch sektorenübergreifender, Studienkooperationen (siehe Beispiele wie NAWI Graz, Humanmedizin Linz-Graz, Master Personalisierte Technische Medizin Universität Linz, FH OÖ, FH Gesundheitsberufe OÖ usw.)
  • Ausbau existierender Kooperationen mit FHs in Bezug auf die Promotion (siehe auch DocFund Connect)

Weiterentwicklung von Karrieremodellen

  • Mobilität zwischen Wissenschaftsraum (inkl. außeruniversitären Forschungseinrichtungen) Wirtschaft, Praxis und öffentlicher Verwaltung erhöhen
  • Diversifizierung von Leistungsprofilen bis zur Ebene der Professur (neben Forschung auch Berücksichtigung von Lehre, Innovationskooperationen und Third-Mission-Tätigkeiten)
  • Kompetitive Tracks mit Evaluierungs- und Kündigungsmöglichkeiten
  • Kompetenzorientierte Definition hybrider Stellen an der Schnittstelle von wissenschaftlichen und administrativen Tätigkeiten mit eigenständigen Karrierepfaden → Aufhebung der Unterscheidung zwischen den Kategorien „wissenschaftlich/künstlerisches Personal“ und „allgemeines Personal“
  • Schaffung von Flexibilität und Freiraum durch Principle Investigator Modelle anstelle von Lehrstuhlstrukturen → Flexibilisierung und weniger starre Hierarchien

Systemebene Innovation und Bürokratieabbau

Universitäten als Innovationslabore

Nutzung des Potenzials der Universitäten als technologische Vorreiter und Early-Adopter. Ermöglichung von innovativen Lösungen zur Effizienzsteigerung:

  • KI-Sandbox in der Verwaltung: Ermöglichung der Verwendung von KI in der hoheitlichen Verwaltung der Universitäten durch entsprechende rechtliche Sandbox-Definitionen.
  • Digitale Souveränität stärken: Universitäten als Vorreiterinnen im Bereich der Digitalen Souveränität etablieren. Nutzung des vorhandenen Know-Hows und Potenzials in Zukunftstechnologien.
  • Nachhaltige Universität: Gewinne und Rücklagen der BIG aus dem Rechnungskreis der Universitäten sollen direkt in nachhaltige Gebäudesanierungen und Bauvorhaben reinvestiert werden. 

Bürokratieabbau und Rahmenbedingungen für Synergien 

Die uniko fordert seit langem die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen für die Hebung von Synergien und Effizienzen im Universitätsbereich. Hierzu sind von Seiten der Politik die Voraussetzungen zu schaffen. Dadurch wird erhebliches Einsparungspotenzial freigesetzt. Diese Bereiche umfassen unter anderem:

  • Verschlankung der Leistungsvereinbarungen
  • Verschlankung des Berichtswesens und Harmonisierung des Kennzahlenportfolios
  • Einheitliche und vereinfachte Abrechnung von Forschungsprojekten
  • Planungsübersichtsverordnung abschaffen
  • Sinnvolle Ausnahmen und Anpassungen in diversen Gesetzesmaterien (IFG, Medientransparenzgesetz, Transparenzdatenbank etc.)
  • Rahmenbedingungen schaffen, die es den Universitäten ermöglichen, leichter zu kooperieren und Ressourcen gemeinsam zu nutzen (bspw. Ust.-Verrechnung, Beihilfenrecht etc.).

Textnachweis: Österreichische Universitätenkonferenz, 22.6.2026